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Arbeitsgruppe A44 der SPD Niestetal stellt Forderungen auf

Am 25.05.2021 fand das dritte Treffen der Arbeitsgruppe A44 der SPD Niestetal statt. Nachdem in den ersten virtuellen Sitzungen die Planungsunterlagen diskutiert und bereits die Nachteile, welche sich aus der vorgelegten Planung ergeben, herausgearbeitet wurden, hatte die dritte Sitzung zwei Ziele:

  1. Aus den Nachteilen müssen Forderungen formuliert werden und die
  2. Vorbereitung der ersten Sitzung der gemeinsamen interfraktionellen Arbeitsgruppe.

Die geplante Trassenführung durch das Lossetal wird nicht mehr abwendbar sein und dementsprechend wird der Bau der BAB A44 umgesetzt werden. Dennoch ergeben sich aus der derzeitigen Planung des Streckenabschnitts Kassel-Ost / Helsa, dem letzten Bauabschnitt der BAB 44 Kassel-Herleshausen, erhebliche Nachteile für Niestetal, welche im Rahmen des Planfeststellungsverfahren nachgebessert werden müssen. Aus diesem Grund hat die Arbeitsgruppe A44 für die SPD-Fraktion Niestetal folgende Forderungen formuliert, welche von der Gemeinde Niestetal im Einwendungsverfahren vorgebracht werden sollten:

Geplanter Verlauf der BAB 44

Forderungen

  1. Die Planunterlagen sehen einen Wegfall der Autobahnausfahrt BAB A7 Kassel-Ost (Nr. 78) vor (Variante 17.1). Diese Variante führt dazu, dass sämtlicher Verkehr von und in Richtung Kassel (A7 ßà Kassel und A44 ßàKassel) über die A7 – Ausfahrt Kassel-Nord und über die Dresdener Straße fließen wird.
    Die Variante 05, mit Halbanschluss KS Bettenhausen, würde diese Belastung mit einer weiterhin zukünftigen Anbindung an die Leipziger Straße reduzieren, sich damit besser für den direkten Verkehr aus und nach Niestetal Heiligenrode und nachgelagert auch für den OT Sanderhausen auswirken. Die Variante 05 ist der Variante 17.1 vorzuziehen.
  2. Mit dem Lückenschluss der A44 wird zwischen den alten und den neuen Bundesländern eine wichtige aber auch gut ausgelastete Ost-West-Verbindung hergestellt. Aus der entsprechenden Zunahme an Lärm ergibt sich die deutliche Forderung: Errichtung eines für Niestetal passenden Lärmschutzes an der A44 und A7.
  3. Infolge der Forderungen aus 1. und 2. muss der Planungsbereich bis BAB A7 AS Kassel-Nord ausgeweitet werden, damit die Verkehrssituation BAB A7 AS Kassel-Nord / Dresdener Straße im Lärmschutz mit berücksichtig wird.
  4. Die Planungsunterlagen sehen eine Abtrennung Niestetals vom Lossetal vor. Dies ist nicht zumutbar. Somit fordern wir den Erhalt des südlichen Zugangs zu Kaufungen Papierfabrik / Lohfelden und dem süd-westlichen Zugang zum Lossetal KS Bettenhausen,
  5. den Erhalt der Erreichbarkeit zur Tram-Haltestelle Kaufungen Papierfabrik (Linie 4/8) und damit an das Streckennetz Kassel / Hess. Lichtenau sowie an den benachbarten Haltepunkt für den überregionalen Busverkehr,
  6. den Erhalt der Radstrecke und damit der direkten Anbindung des Fahrradwegs „Herkules-Wartburg“ in Niestetal inkl. der viel genutzten Pendleranbindung mit Rad von und nach Kassel.
  7. Dementsprechend ist die Ergänzung einer schwerlastgeeigneten Unterführung für eine mögliche in der Zukunft erweiterte und benötigte Bus-Anbindung (Line 31 / 32) an das Straßenbahnnetz, auch für die Umsetzung der Punkte 5 und 6, zwingend notwendig.
  8. Die Kalkmagerrasen am Niestetaler Kalkberg sind ein bedeutender und seltener Lebensraum für Flora und Fauna. Die Auswirkungen der Autobahn auf diese Flächen sind nur unzureichend dargestellt. Hier sollte nachgebessert werden. Weiter fordern wir die notwendigen Ausgleichsflächen bzgl. Naturschutz ortsnah in Niestetal anzulegen.
  9. Mit dem geplanten Bau der A44 im Lossetal würde unserer Gemeinde die Möglichkeit genommen werden das Gewerbegebiet Heiligenrode Süd zu realisieren. Dieses war über Jahrzehnte Teil des Regionalplans. Deshalb sollte die Entscheidung über ein solches Gewerbegebiet bei der Gemeinde Niestetal liegen. Aus diesem Grund fordern wir den Erhalt einer möglichen Errichtung des Gewerbegebiets. Auch dieser Punkt untermauert die Forderung Nr. 7 für eine schwerlastgeeignete Unterführung der A44 im Planungsbereich Niestetal.
  10. Eine Abgabe von Gemeindeflächen an den Bund darf nur unter Bedingungen erfolgen, welche nicht solche deutlichen Beeinträchtigungen mit sich bringen und damit zum Nachteil der Niestetaler Bürger*innen werden.
Variante 17.1 ohne Halbanschluss KS Bettenhausen